Die Gemeinden Schmiedrued und Schlossrued bilden die Trägerschaft für die Jugendkommission und den Jugendraum. Je eine Gemeinderatsvertretung der genannten Gemeinden sind die Bindeglieder zur Kommission. Beide Gemeinden stellen der Kommission, bzw. für den Jugendraum ein entsprechendes Budget zur Verfügung.
Es werden Mitglieder für die Jugendraumkommission gesucht! Haben sie Freude und sind interessiert etwas für die Jugend vom Ruedertal zu tun.
Melden Sie sich bitte bei:
Marco Grünenfelder: juko_rued@outlook.com (Präsident JUKO Rued)
Schüler und Schülerinnen ab der 5. Klasse (ca. 11 Jahre) von Schmiedrued, Schlossrued und der näheren Umgebung sind berechtigt, gemäss den publizierten Öffnungsdaten, den Jugendraum zu besuchen. Das Alterslimit liegt bis 16 Jahren.
Die Benutzung des Jugendraumes ist während den Öffnungszeiten unentgeltlich. Für spezielle Events werden bei Bedarf kleine Unkostenbeiträge erhoben.
Die Aufsicht des Jugendraums obliegt einem Betreuungsteam. Den Anordnungen des Betreuungsteams ist Folge zu leisten. Die Jugendlichen werden in die Betreuung des Jugendraums nach Interesse und Vertrauen einbezogen.
Im Jugendraum werden alkoholfreie Getränke und Snacks angeboten.
Im Jugendraum, wie auch in der unmittelbaren Umgebung (Kindergarten, Schulanlagen), herrscht absolutes Alkohol-, Rauch- und Drogenverbot. Angebote wie Filme, Spiele, Musik und dergleichen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.
Im Jugendraum stehen Spielgeräte und Mobiliar zur Verfügung, diese sind sachgemäss zu behandeln. Die Benutzer des Jugendraums werden gebeten, den Jugendraum und die Aussenanlagen sauber zu halten. Dem Raum, dem Mobiliar und den Schulanlagen sind genügend Sorgfalt entgegen zu bringen. Technische Einrichtungen und Musikanlage können nach Absprache mit dem Betreuungsteam bedient werden.
Die Jugendraumbenutzer werden gebeten, beim Verlassen des Raums auf unnötigen Lärm zu verzichten. Ebenso ist das vorgegebene Jugendraum-Rayon einzuhalten. Das Betreuungsteam hat, in Absprache mit den Jugendlichen, alle dazu notwendigen Massnahmen zu treffen, bzw. Weisungen zu erteilen. Diesen Anordnungen ist Folge zu leisten.
Für Ordnung und Sauberkeit sind die Verursacher (Besucher) verantwortlich Die Räumlichkeiten, inkl. WC, Eingang, Treppe und Schulhausplatz, sind jeweils nach der Nutzung vom Betreuungsteam und den Benutzern zu reinigen. Im Aussenbereich werden Abfälle sachgemäss in die vorhandenen Abfalleimer entsorgt.
Der Raum und das Mobiliar ist Eigentum der Gemeinde Schmiedrued und durch diese versichert. Jede Haftpflicht für Diebstahl wird abgelehnt. Bei massiven Widerhandlungen gegen die Regeln im Jugendraum und ordnungsgemässen Benützung der Schulanlagen sieht die Jugendkommission vor, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, entsprechende Massnahmen zu treffen (ab dem 10. Lebensjahr kann das Jugendstrafrecht geltend gemacht werden).
Die Eltern sind grundsätzlich für ihre Kinder (Jugendraumbenutzer) verantwortlich. Dies insbesondere ab 22.00 Uhr für den Heimweg.
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JUGENDRAUM_RUED
Der Jugendraum befindet sich im Untergeschoss des öffentlichen Schulhauses in Schmiedrued und steht allen Jugendlichen zwischen der 5. Klasse und 16 Jahren von Schlossrued, Schmiedrued und der näheren Umgebung zum Besuch zur Verfügung.